Von Euronics

Euronics Geräteschutz 5 Jahre (bis 5.000,- €)

Anbieter: Euronics
Artikelnummer: 263791

EURONICS TV-Geräteschutz

Ein Fernseher ist eine Investition in dein Entertainment-Erlebnis – und mit der passenden Absicherung kannst du noch länger sorgenfrei genießen. Du hast die Möglichkeit deinen neu erworbenen Fernseher mit einem unserer attraktiven Schutzprodukte gegen Beschädigungen und technische Defekte für bis zu fünf Jahre abzusichern.

Auf der Produktseite wird dir der passende Versicherungsschutz für dein Gerät direkt angezeigt. So kannst du ganz bequem entscheiden, ob du deinen Fernseher zusätzlich absichern möchtest – für noch mehr Sicherheit und ein unbeschwertes Fernseherlebnis.

Als dein Fachhändler stehen wir dir selbstverständlich auch persönlich beratend zur Seite. Gerne helfen wir dir dabei, die optimale Absicherung für dein Gerät zu finden und beantworten all deine Fragen rund um den Geräteschutz.

Was ist versichert?

  • Bedienungsfehler und Ungeschicklichkeit (z. B. Sturz, Bruch, Flüssigkeitsschäden)
  • Konstruktions-, Material- oder Herstellungsfehler – nach Ablauf der Garantie und Gewährleistung des Herstellers oder Verkäufers
  • (Subsidiär) Elektrische Schäden – Kurzschluss, Überstrom, Überspannung
  • (Subsidiär) Brandschäden – Feuer, Blitzschlag, Explosion
  • (Subsidiär) Witterungs- und Umweltschäden – Sturm, Frost, Hagel, Steinschlag, Überschwemmung
  • (Subsidiär) Feuchtigkeitsschäden – Wasser, Nässe (auch witterungsbedingt)
  • Motor- und Lagerschäden
  • Unvorhersehbarer vorzeitiger Verschleiß
  • Akku – versichert, wenn er mehr als 50 % Leistung verloren hat und nicht älter als 36 Monate ist

Der Versicherungswert ist der auf dem Kaufbeleg genannte Gerätepreis abzüglich 10 % des Gerätepreises pro seit dem Kaufdatum abgelaufenem Jahr. Die Obergrenze der Entschädigung ist der Versicherungswert.

Was ist nicht versichert?

  • Vorsatz
  • Höhere Gewalt – Erdbeben, Kriege, kriegsähnliche Ereignisse
  • Fliegende, schwimmende und fahrende Geräte
  • Mobiltelefone
  • Geräte mit bereits vorhandenem Defekt vor Versicherungsabschluss

Gibt es Deckungsbeschränkungen?

  • Schäden durch Dritte
  • Schäden, die unter die Herstellergarantie fallen
  • Schäden durch Benutzung entgegen der Herstellerangabe

Wo bin ich versichert?

  • Weltweit

Welche Verpflichtungen habe ich?

  • Zahlung der Einmalprämie
  • Das versicherte Gerät ist ordnungsgemäß, sorgfältig, sicher und gemäß den Herstellerangaben zu verwenden und aufzubewahren – auch während des Transports.
  • Der Schaden ist dem Fachhändler oder Versicherungsdienstleister unverzüglich (innerhalb von drei Tagen) schriftlich zu melden.
  • Im Versicherungsfall ist der Schaden so gering wie möglich zu halten.

Wann und wie zahle ich?

  • Die Einmalprämie ist bei Vertragsabschluss vollständig zu bezahlen.

Wann beginnt und endet die Deckung?

  • Der Versicherungsschutz beginnt mit dem Erwerb des Schutzproduktes und endet nach drei, vier oder fünf Jahren.

Wie kann ich den Vertrag kündigen?

  • Die Kündigung kann schriftlich oder per E-Mail an den Versicherungsdienstleister erfolgen.

    AQILO Business Consulting GmbH
    Mooslackengasse 17, 1190 Wien, Österreich
    E-Mail: kontakt@aqilo.com

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